wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 16.01.2008
28 C 219/07 -

Mieter haftet für schuldhaft verursachte Toiletten­verstopfung

Vermieter steht Anspruch auf Ersatz der Beseitigungskosten zu

Verursacht ein Wohnungsmieter schuldhaft eine Toiletten­verstopfung, so haftet er dem Vermieter auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung. Dies hat das Amtsgericht Bergheim entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 2006 zu einer wiederholten Verstopfung der Toilette. Hintergrund dessen war, dass die Mieter der Wohnung erneut über das WC Tampons entsorgt hatten. Da die Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses darauf hingewiesen hatten, dass dies bitte zu unterlassen sei, klagten sie nunmehr auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung in Höhe von ca. 321 EUR.

Anspruch auf Ersatz der Beseitigungskosten

Das Amtsgericht Bergheim entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Toilettenverstopfung gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu. Die Mieter seien aufgrund des Mietvertrags zum sorgfältigen Umgang mit der Mietsache und insbesondere zur Verhinderung von Verstopfungen der Abwasserrohre verpflichtet. Diese Verpflichtung haben sie durch Einleitung von Tampons in den WC-Abfluss schuldhaft verletzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Amtsgericht Bergheim, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2008, 632Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2008, Seite: 632

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bergheim_28-C-21907_Mieter-haftet-fuer-schuldhaft-verursachte-Toilettenverstopfung.news24959.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24959 Dokument-Nr. 24959

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.