wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Saarburg, Urteil vom 19.11.2008
5 C 454/08 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Ersatz der Kosten für Beseitigung einer unverschuldeten Verstopfung des WC-Abflusses

Auf­wendungs­ersatz­anspruch aufgrund notwendiger Mangelbeseitigung zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bestands der Mietsache

Beauftragt ein Wohnungsmieter nach der Urlaubsrückkehr eine Fachfirma zur Beseitigung der Verstopfung des WC-Abflusses, so kann er die dafür aufgewendeten Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Ihm steht insofern wegen der notwendigen Mangelbeseitigung zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bestands der Mietsache ein Auf­wendungs­ersatz­anspruch nach § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Saarburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Fehlanschlusses der Grundleitung kam es im Mai 2008 zu einer Verstopfung der WC-Leitung in einer Wohnung. Als der Wohnungsmieter aus dem Urlaub zurückkehrte, bemerkte er die Verstopfung und beauftragte zugleich eine Fachfirma mit der Beseitigung der Verstopfung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 434 EUR zog der Mieter von seiner Mietzahlung ab. Die Vermieter waren damit aber nicht einverstanden und erhoben daher Klage auf Zahlung der vollständigen Miete.

Kein Mietzahlungsanspruch aufgrund Aufwendungsersatzanspruchs des Mieters

Das Amtsgericht Saarburg entschied gegen die Vermieter. Ihnen stehe kein Anspruch auf Zahlung der vollständigen Miete zu, da dem Mieter ein gegenläufiger Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB zu stehe. Bei der durchgeführten Maßnahme der Rohrreinigung zur Beseitigung der Verstopfung habe es sich um eine Maßnahme gehandelt, die zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bestandes der Mietsache notwendig gewesen sei. Denn ohne eine funktionierende Abwasserleitung könne eine Mietwohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2017
Quelle: Amtsgericht Saarburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Saarburg_5-C-45408_Anspruch-des-Wohnungsmieters-auf-Ersatz-der-Kosten-fuer-Beseitigung-einer-unverschuldeten-Verstopfung-des-WC-Abflusses~N25088

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25088 Dokument-Nr. 25088

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.