Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Händigt der Vermieter nach Mietvertragsende die Mietkaution des Mieters an den Makler aus, so liegt darin keine ordnungsgemäße Auszahlung der Kaution. Leitet der Makler den Betrag nicht an den Mieter weiter, bleibt der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter bestehen. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass bei Mietvertragsschluss der Mieter die Kaution an den Makler übergeben hat. Dies hat das Amtsgericht Bergheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2012 endete das Mietverhältnis über eine Wohnung. Der Mieter verlangte daraufhin die Auszahlung seiner zu Mietbeginn geleisteten Kaution in Höhe von 720 EUR. Der Vermieter teilte dem Mieter daraufhin mit, dass er die Kaution der Maklerin übergeben habe. Da diese aber die Kaution nicht an den Mieter weiterleitete, erhob der Mieter gegen den Vermieter Klage auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter wehrte sich gegen die Klage mit der Begründung, dass er den
Das Amtsgericht Bergheim entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution zu. Der Vermieter sei durch die Auszahlung des Betrags an die Maklerin nicht von seiner Rückzahlungsverpflichtung befreit worden. Denn die Maklerin sei zur Entgegennahme der Kaution durch den Mieter nicht bevollmächtigt gewesen. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass der Mieter bei Mietvertragsschluss die Kaution an die Maklerin ausgehändigt hatte. Die Maklerin sei als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2017
Quelle: Amtsgericht Bergheim, ra-online (zt/WuM 2017, 259/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bergheim_27-C-16515_Keine-ordnungsgemaesse-Rueckerstattung-der-Mietkaution-durch-Vermieter-bei-Auszahlung-an-Makler.news24667.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24667
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.