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Wer erst 15 Monate nach einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wird, kann darauf hoffen, dass das Gericht von einem Fahrverbot absieht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bensheim hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer mit 0,85 Promille erwischt. Erst 15 Monate nach der Trunkenheitsfahrt fand das Gerichtsverfahren statt.
Das Gericht verurteilte ihn lediglich zu einer Geldstrafe. Von der Verhängung eines Fahrverbots, das für gewöhnlich nach Trunkenheitsfahrten erlassen wird, sah es allerdings ab. Es könne nicht mit ausreichender Sicherheit gesagt werden, dass der Autofahrer zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet sei. Schließlich habe er in den 15 Monaten nach der Trunkenheitsfahrt ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen und sei nicht auffällig geworden. Daher sei eine weitere verkehrserzieherische Maßnahme nicht mehr erforderlich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 3154
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