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Fehlt in einen 1 ½ -Zimmer-Appartement ein Waschmaschinenanschluss, so stellt dies keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter eines 1 ½-Zimmer-Appartements die Miete, da ein
Das Amtsgericht entschied gegen den Mieter. Das Fehlen des Anschlusses stellte keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Berechtigung zur Minderung bestand daher nicht. Die Tauglichkeit der
Das Gericht führt weiter aus, dass je kleiner eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2012
Quelle: Amtsgericht Bayreuth, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)
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Dokument-Nr. 14194
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