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Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 18.05.2005
16 C 89/04 -

Insektenbefall: Kakerlaken im Hotelzimmer können Reisepreisminderung um 15 % rechtfertigen

Tägliches Auftauchen von 8 bis 10 Kakerlaken im Hotelzimmer stellt Reisemangel dar

Eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken beeinträchtigen eine Reise derart, dass ein Reisemangel vorliegt und der Reisepreis gemindert werden kann. Dies entschied das Amtsgericht Baden-Baden.

Der Kläger hatte ursprünglich Erstattung von 25 % des Reisepreises gefordert. In den beiden ihm und seiner Familie zugewiesenen Hotelzimmern habe es eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken gegeben. Nach entsprechender Beanstandung habe das Hotel versucht, die Insekten mit Sprays zur Ungezieferbekämpfung zu beseitigen, sei dabei aber erfolglos geblieben.

Übermäßiges Auftreten von Insekten ist auch in südlichen Ländern nicht akzeptabel

Es sei weiterhin eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken aufgetreten. Täglich seien 8 bis 10 Kakerlaken in den Zimmern aufgetaucht. Die beklagte Reiseveranstalterin bestritt dies und meinte, es seien allenfalls vereinzelt Insekten aufgetreten, was als Unannehmlichkeit in südlichen Ländern hinzunehmen sei. Das Gericht schloss sich nach der Beweisaufnahme dem Vortrag des Klägers an. Es habe keinen Zweifel daran, dass er und seine Familie durch Insekten - Ameisen und Kakerlaken - in einem Maße belästigt worden seien, dass ihre Reise beeinträchtigt war, so dass der Kläger berechtigt sei, den Reisepreis um 15 Prozent zu mindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Baden-Baden (vt/we)

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