wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 15.06.2022
49b C 505/21 -

Besuche von der Freigängerkatze eines Nachbarn sind in einer Wohnhaussiedlung zu dulden

Verschmutzung durch Katzenkot und Beschädigungen durch Katze müssen nachgewiesen werden

Ein Grund­stücks­eigen­tümer muss in einer Wohnhaussiedlung den Besuch einer Freigängerkatze eines Nachbarn dulden. Macht er geltend, dass es durch die Katze zu Verschmutzungen in Form von Katzenkot und Beschädigungen kam, so ist er dafür beweispflichtig. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks vor dem Amtsgericht Ahrensburg Klage auf Unterlassung gegen eine ihrer Nachbarrinnen. Die Klägerin machte geltend, dass die Katze der Beklagten ihr Grundstück betreten habe und in ihr Haus eingedrungen sei, wenn sie die Terrassentür zum Lüften offen lasse. Die Katze habe sich auf frisch gewaschene Wäsche gesetzt und sich an Speisen in der Küche zu schaffen gemacht. Zudem habe die Katze das Grundstück mit Kot verschmutzt und das Fahrzeug der Klägerin, eine Schutzhülle für Gartenmöbel und einen Vogelkasten beschädigt. Die Beklagte war keine direkte Nachbarin der Klägerin. Sie bestritt, dass ihre Katze für die Verschmutzungen und Beschädigungen verantwortlich sei.

Kein Anspruch auf Unterlassung des Betretens des Grundstücks durch Katze

Das Amtsgericht Ahrensburg entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Unterlassung des Betretens ihres Grundstücks durch die Katze der Beklagten zu. Solche Beeinträchtigungen seien in einer Wohnhaussiedlung zu dulden. Würde man dies anders sehen, müssten bislang freilaufende Katzen entgegen ihrer bisherigen Haltung in der Wohnung als Stubenkatzen oder ständig im Garten angeleint gehalten werden. Dies würde bedeuten, dass die Klägerin ihrer gesamten Nachbarschaft die Art der Katzenhaltung vorgeben könne. Eine derartige Rechtsposition sei nicht schützenswert.

Provoziertes Betreten des Hauses durch Katze

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Klägerin das Betreten des Hauses durch die Katze dadurch provoziert, dass sie die Terrassentür unbeobachtet offen und Speisen offenbar offen stehen ließ.

Verschmutzung durch Katzenkot und Beschädigungen durch Katze müssen nachgewiesen werden

Soweit die Klägerin vorträgt, dass die Katze der Beklagten das Grundstück mit Kot verschmutzt und Beschädigungen vorgenommen habe, sei sie dafür beweispflichtig geblieben, so das Amtsgericht. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass die Katze für die Verschmutzungen und Beschädigungen verantwortlich war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2022
Quelle: Amtsgericht Ahrensburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 794Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 794

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Ahrensburg_49b-C-50521_Besuche-von-der-Freigaengerkatze-eines-Nachbarn-sind-in-einer-Wohnhaussiedlung-zu-dulden.news32007.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32007 Dokument-Nr. 32007

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.