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Ein Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Mutter wegen einer Rückenerkrankung nicht zugemutet werden kann, den Kinderwagen hoch zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Frau den
Das Amtsgericht Aachen wies den Antrag des Vermieters ab. Es bestünde kein Anspruch auf Unterlassung des Abstellens des Kinderwagens im
Ein solcher Anspruch könne sich zwar aus § 535 BGB ergeben. Dies sei jedoch nur dann der Fall, soweit Mitbewohner in der Nutzung und Zweckbestimmung des Hausflures unangemessen eingeschränkt werden oder kein schutzwürdiges Interesse des Mieters besteht, den
Das schutzwürdige Interesse der
Die Frau müsse den
Ebenso sei der Fluchtweg im
Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Aachen (vt/pt)
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Dokument-Nr. 10997
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