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Zieht ein Ehegatte aufgrund der Trennung aus der Ehewohnung und verbleibt der andere Ehegatte bis Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung, so muss sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete beteiligen. Jedoch muss sich der in der Wohnung verbleibende Ehegatte eine fiktive Mietersparnis anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 zog eine Ehefrau aufgrund der
Das Amtsgericht Aachen hielt den Anspruch des Ehemanns in Höhe von nur 100 Euro gegeben. Denn seiner Ansicht nach müsse ihm der Wert für eine ihm angemessene Wohnung (mit 600 Euro) angerechnet werden. Nur der übersteigende Betrag der
Das Oberlandesgericht Köln führte zum Fall aus, dass ein Ehegatte, der nach der
Dem in der Wohnung verbleibenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27430
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