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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die eisenbahn- und fernstraßenrechtliche Einweisung in den Besitz mehrerer Grundstücke im Bereich des Fährhafens Puttgarden voraussichtlich zu Unrecht erfolgt ist und ordnete insoweit die aufschiebende Wirkung der hiergegen eingelegten Klagen der Scandlines Deutschland GmbH und der Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH an.
Die Antragstellerinnen sind von der beabsichtigten Festen Fehmarnbeltquerung insoweit betroffen, als ihre Grundstücke im Bereich des Fährhafens Puttgarden liegen und für die Durchführung des Bauvorhabens benötigt werden. Das Ministerium für Inneres hat die Femern Bælt A/S und Bundesrepublik Deutschland als Vorhabenträgerinnen mit Wirkung zum 25. Februar 2021 in den Besitz dieser Grundstücke eingewiesen. Die
Im Rahmen der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung haben die Richter die
So sei in der Klage gegen den das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30366
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