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Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass demjenigen, der zweimal an einem rechtsextremen Festival teilgenommen hat, der Waffenschein entzogen werden kann.
Die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Beklagter) hatte mit finalem Widerspruchsbescheid vom 10. Juli 2023 die waffenrechtliche Erlaubnis (kleiner Waffenschein) des Klägers aus dem Jahr 2016 widerrufen, nachdem sie davon erfuhr, dass die Verfassungsschutzbehörden den Kläger als „subkulturell geprägten Rechtsextremisten“ eingestuft hatten, weil er im November 2018 und Juni 2019 an der in Ostritz (Sachsen) stattfindenden Veranstaltung „Schild & Schwert“ teilgenommen und auf dem Festivalgelände gezeltet hat. Der Kläger distanzierte sich in der mündlichen Verhandlung vom verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals und bestritt seine Kenntnis über dessen Zusammenhang mit der verfassungsfeindlichen Partei
Das VG bestätigte den Widerruf und begründete die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Kläger infolge seiner mehrmaligen
Die Veranstaltung sei der durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33771
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