wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2023
7 A 111/22 -

Teilnehmer des „Schwarzen Blocks“ verliert kleinen Waffenschein

Teilnahme an Demonstration des „Schwarzen Blocks“ rechtfertigt Entzug des kleinen Waffenscheins

Wer an einer Demonstration des „Schwarzen Blocks“ teilnimmt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungs­gericht entscheiden.

Der bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getretene Kläger hat sich gegen den Widerruf seines „kleinen Waffenscheins“ gewandt. Diesen hatte ihm die Waffenbehörde entzogen, nachdem die Verfassungsschutzbehörde mitgeteilt hatte, dass der Kläger als jemand, der über mehrere Jahre Angehöriger der gewaltorientierten linksextremistischen Szene angehört, an der gewaltsam verlaufenden „Welcome-to-Hell“-Demonstration anlässlich des G 20-Gipfels in Hamburg im sogenannten „Schwarzen Block“ teilgenommen hatte. Der Kläger bestritt seine Teilnahme und trug vor, „nur als Zuschauer“ vor Ort gewesen zu sein.

Absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Das Verwaltungsgericht hielt dieses Vorbringen nicht für glaubhaft und stufte den Kläger als „absolut waffenrechtlich unzuverlässig“ ein. Es bestätigte damit den Widerruf seiner Waffenerlaubnis. Die VG ist nicht nur von der Teilnahme des Klägers am „Schwarzen Block“ überzeugt, sondern auch von der Prognose, dass von ihm ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten ausgehen könnte. Sie stützte dies auf die Gruppenzugehörigkeit zum „Schwarzen Block“, dessen Gewaltakzeptanz bzw. Gewaltbereitschaft und seine Ablehnung des Rechtssystems. Die Dynamik eines Demonstrationsgeschehens verstärke diese Gefahr noch zusätzlich. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Verwaltungsgericht-Schleswig-Holstein_7-A-11122_Teilnehmer-des-Schwarzen-Blocks-verliert-kleinen-Waffenschein~N33023

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33023 Dokument-Nr. 33023

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.