wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.11.2020
3 B 132/20 -

Corona: Kein Anspruch auf Anwesenheit von Eltern und Trauzeugen bei Trauung im Standesamt Rellingen

Coronabedingter Ausschluss von Eltern und Trauzeugen durch Hausrecht der Gemeinde gedeckt

Verwaltungsgericht Schleswig hat es abgelehnt, die Gemeinde Rellingen zu verpflichten, die Teilnahme von Eltern und Trauzeugen eines Brautpaars bei einer im dortigen Standesamt stattfindenden Trauung zu ermöglichen. Der mit dem Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus begründete Ausschluss von für die Eheschließung nicht erforderlichen Personen von der Trauung sei vom Hausrecht der Gemeinde gedeckt. Das insoweit bestehende weite Ermessen habe die Gemeinde nicht fehlerhaft ausgeübt. Es bestehe deshalb kein Anspruch, Eltern bzw. Trauzeugen des Brautpaars die Teilnahme an der geplanten Eheschließung zu ermöglichen.

Die Gemeinde hatte dies unter Verweis auf die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt. Die örtlichen Standesbeamtinnen und Standesbeamten hätten in Abstimmung mit dem Bürgermeister entschieden, dass zu Eheschließungen im November nur noch der für die Eheschließung gesetzlich notwendige Personenkreis zugelassen werde. Dies diene der Kontaktreduzierung. Darüber hinaus verwies die Gemeinde auf eine Empfehlung des Landesverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten vom 2. November 2020.

VG: Hausrecht der Gemeinde umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherheit

Das VG kam zu dem Ergebnis, dass diese Praxis der Gemeinde nicht zu beanstanden sei. Ihr Hausrecht umfasse insbesondere Maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Besucherinnen und Besuchern zu gewährleisten.

Kein Verstoß gegen den grundrechtlichen Schutz der Ehe

Die Gemeinde verstoße auch nicht gegen den grundrechtlichen Schutz der Ehe. Eheschließungen würden weiter durchgeführt. Gesetzlich erforderlich sei die Hinzuziehung von Trauzeugen dafür nicht. Die Gemeinde komme durch die Reduzierung der bei der Trauung anwesenden Personen ihrem durch das Grundgesetz vorgegebenen Auftrag zum Schutz von Leben und Gesundheit der anwesenden Personen und der Fürsorgepflicht gegenüber den Standesbeamtinnen und Standesbeamten nach.

Kein Anspruch auf Zulassung von Eltern und Trauzeugen aus Corona-Verordnung

Aus der Corona-Verordnung der Landesregierung ergebe sich ebenfalls kein Anspruch auf Zulassung von Eltern und Trauzeugen. Diese enthalte nur Mindestanforderungen an den zu gewährleisten Infektionsschutz. Im Einzelfall könnten jedoch - wie hier durch die Gemeinde - im Rahmen des Hausrechts von Behörden weitergehende Maßnahmen getroffen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Verwaltungsgericht-Schleswig-Holstein_3-B-13220_Corona-Kein-Anspruch-auf-Anwesenheit-von-Eltern-und-Trauzeugen-bei-Trauung-im-Standesamt-Rellingen~N29425

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29425 Dokument-Nr. 29425

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.