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Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat dem Land Schleswig-Holstein untersagt, die beiden Vorsitzendenstellen am Oberverwaltungsgericht mit den ausgewählten Bewerbern (den Beigeladenen im vorliegenden Verfahren) zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauf-fassung des Gerichts erneut entschieden worden und eine Wartefrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung abgelaufen ist.
Die zwei Stellen je eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am OVG wurden am 01. bzw. 03.08.2022 ausgeschrieben. Hierauf bewarben sich die Antragstellerin und die zwei vom Ministerium ausgewählten Bewerber. Am 28.04.2023 tagte der Richterwahlausschuss und wählte die beiden beigeladenen Bewerber in einem Wahlgang. Für das Land Schleswig-Holstein traf das Ministerium für Justiz und Gesundheit (Antragsgegner) sodann die
Diese
Zum anderen sei die nach der Wahl durch den Richterwahlausschuss vom Antragsgegner getroffene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33352
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