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Die Straßenverkehrsbehörde darf Halterdaten an den Betreiber eines Privatparkplatzes gemäß § 39 Abs. 1 StVG übermitteln, wenn der Parkplatz für die Allgemeinheit offensteht. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2023 kam es auf einen
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied gegen die Fahrzeughalterin. Ihr stehe der geltend gemacht Unterlassungsanspruch nicht zu. Die Straßenverkehrsbehörde habe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33438
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