kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Gesundheitsämter sind nicht dazu befugt, Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflege-einrichtungen, für die seit dem Mitte März 2022 die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht des § 20 a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 IfSG gilt, durch einen förmlichen Verwaltungsakt zur Vorlage von Impf- oder Genesenennachweisen bzw. von Attesten, die eine Kontraindikation bestätigen, aufzufordern. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in mehreren gleichgelagerten Eilverfahren beschlossen.
Die Antragstellerin im Leitverfahren 1 B 28/22, eine Zahnarzthelferin aus Flensburg, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen möchte, wurde vom zuständigen
Das Gericht führte zur Begründung aus, dass der Behörde für die Durchsetzung der Nachweispflicht die
Vielmehr könne erst das bei Verweigerung des Nachweises finale Betretens- oder Tätigkeitsverbot im Wege des Verwaltungsakts ergehen. Für diese Auslegung spreche nach Auffassung der Kammer auch das Regelungsgefüge des § 20 a IfSG, der keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht – keinen Impfzwang – statuiere, sondern lediglich einen indirekten Impfdruck erzeugen solle, indem an die Nichtbefolgung der Nachweis- bzw. Untersuchungspflicht berufliche Nachteile anknüpfen. Wer ungeimpft bleiben wolle, müsse bei Fortsetzung der Tätigkeit mit einer bußgeldbewehrten Nachweisanforderung (vgl. § 20 a Abs. 5 Satz 1, § 73 Abs. 1a Nr. 7h IfSG) und einem ebenfalls bußgeldbewehrten Betretungs- oder Tätigkeitsverbot in den in § 20 a Abs. 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen rechnen.
Angesichts der teilweise missverständlichen Medienberichterstattung sieht sich das Gericht zu dem Hinweis veranlasst, dass eine konkrete Bußgeldandrohung gegenüber der Zahnarzthelferin nicht Gegenstand der Entscheidung war, sondern es um die vorgelagerte Frage ging, ob die Anforderung des Nachweises durch die Behörde per förmlichem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online ((pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Verwaltungsgericht-Schleswig-Holstein_1-B-2822-ua_Anforderungen-von-Impf-oder-Genesenennachweisen-durch-Gesundheitsamt-in-Form-eines-Verwaltungsaktes-offensichtlich-rechtswidrig~N31889
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31889
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.