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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden, dass die in saarländisches Landesrecht übernommenen Regelungen des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, nach denen in einem Gebäude, in dem sich eine Spielhalle oder Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen, und nach denen das Angebot von Livewetten unzulässig ist, das Grundrecht der Gewerbefreiheit nicht verletzen.
Im zugrunde liegenden Fall war einer Wettbürobetreiberin, die in mehreren Betriebsstätten in Saarbrücken auch Geldspielgeräte für ihre Kunden zur Verfügung stellte, die Vermittlung von
Der Verfassungsgerichtshof hat ihre gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eingelegte Verfassungsbeschwerde verworfen. Der Verfassungsgerichtshof hat ausgeführt, dass das so genannte Trennungsgebot, das die Vermittlung von
Vor diesem Hintergrund ist der durch die Bestätigung des Sofortvollzugs erfolgte Eingriff in die Gewerbefreiheit der Wettbürobetreiberin gerechtfertigt. Ihre wirtschaftlichen Interessen müssen hinter den Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren des unerlaubten Glücksspiels zurücktreten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes/ra-online
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Dokument-Nr. 17013
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