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Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag.
Der Beschwerdeführer war Betroffener in einem Bußgeldverfahren, in dem ihm ein Geschwindigkeitsverstoß (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug um 70 km/h) vorgeworfen wurde. Die
Während des Bußgeldverfahrens begehrte der Beschwerdeführer über seine Verteidigung die Überlassung verschiedener, nicht in der Bußgeldakte enthaltener Messunterlagen. Zudem stellte er – schon vor der Entscheidung der Bußgeldbehörde – einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Darüber hinaus machte er geltend, die Verwertung des ermittelten Geschwindigkeitsmesswertes bei gleichzeitiger
Nachdem der Verfassungsgerichtshof bereits im vergangenen Jahr einen Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, blieb nunmehr auch die
Hinsichtlich der gerügten Nichtspeicherung der
Der Beschwerdeführer könne aus dem Recht auf ein faires Verfahren aber auch nicht für sich herleiten, dass bei standardisierten Messverfahren, zu denen auch die vorliegende
Zum anderen werde die fehlende vollständige Überprüfbarkeit des Messergebnisses durch die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen die systemimmanenten Messfehler erfassenden Toleranzwert kompensiert. Schließlich bestünden verschiedene weitere Möglichkeiten des Betroffenen und seines Verteidigers, den Vorgang der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32020
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