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Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen in Nordrhein-Westfalen ist mit der Landesverfassung vereinbar. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den Normenkontrollantrag der Landtagsabgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine entsprechende Neuregelung im Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) zurückgewiesen.
Die im KWahlG
Der Gesetzgeber sei aber gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig vermitteln könne. Änderten sich die tatsächlichen und normativen Grundlagen wesentlich, könne sich hinsichtlich der Zulässigkeit des neuen Wahlmodus für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung ergeben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
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Dokument-Nr. 7944
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