wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2009
VerfGH 18/08 -

Factory-Outlet-Center dürfen auch in Gemeinden mit unter 100.000 Einwohnern angesiedelt werden

Bisherige Regelung ist verfassungswidrig und verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung

§ 24a Abs. 1 Satz 4 des Landesentwicklungsprogramms (LEPro), wonach Hersteller-Direktverkaufszentren (Factory-Outlet-Center) mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden dürfen, ist mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Die Regelung verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und ist deshalb nichtig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen entschieden.

§ 24a Abs. 1 Satz 4 LEPro wirke gegenüber Gemeinden mit nicht mehr als 100.000 Einwohnern als striktes Verbot, ein Factory-Outlet-Center mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche eigenverantwortlich anzusiedeln. Dieser Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot. Die Verbotsregelung in § 24 a Abs. 1 Satz 4 LEPro sei nicht durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt. Nachvollziehbare Erwägungen für die ausnahmslose Festlegung der Schwellenwerte für die Verkaufsfläche und die Einwohnerzahl seien nicht ersichtlich. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Raumstrukturen in Nordrhein-Westfalen. Diese ließen nicht ohne Weiteres erwarten, dass die Ansiedlung eines Hersteller - Direktverkaufszentrums an jedwedem Standort im Land mit denselben raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen einhergehe.

Recht auf kommunale Selbstverwirklichung nicht angemessen berücksichtigt

Darüber hinaus trage § 24 a Abs. 1 Satz 4 LEPro dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht angemessen Rechnung. Auf Grund der Ausgestaltung als strikte Verbotsnorm greife die Regelung nicht nur nachhaltig in die Planungshoheit der Beschwerdeführerin ein, sondern beschränke auch potentielle Planungen vergleichbarer Art in anderen Gemeinden des Landes. Der Gesetzgeber sei gehalten gewesen, diesen Aspekt in seine Entscheidung einzubeziehen und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht das Gewicht beizumessen, das ihm kraft Landesverfassungsrechts zukomme. Daran fehle es hier.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2009
Quelle: ra-online, VerfGH Nordrhein-Westfalen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VerfGH-Nordrhein-Westfalen_VerfGH-1808_Factory-Outlet-Center-duerfen-auch-in-Gemeinden-mit-unter-100000-Einwohnern-angesiedelt-werden~N8367

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8367 Dokument-Nr. 8367

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.