wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 16.08.2021
VerfGH 96/21 und VerfGH 96 A/21 -

Angriffe der Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" gegen die amtliche Mitteilung über den Volksentscheid erfolglos

Kostenschätzung zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" verstößt nicht gegen das Sachlichkeitsgebot

Die Kostenschätzung des Berliner Senats in der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" verstößt nicht gegen das Sachlichkeitsgebot. Das hat der Verfassungs­gerichts­hof entschieden.

Im März 2019 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Kostenschätzung, nach der die voraussichtlichen Kosten der geplanten Vergesellschaftung von Wohnungen 28,8 bis 36 Milliarden Euro zuzüglich 180 Millionen Euro Erwerbsnebenkosten betragen. Im Juli 2021 beschloss der Senat Argumente für die Veröffentlichung in der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid, die im Laufe dieser Woche an die Berliner Haushalte verschickt wird. In diesen Argumenten wird unter anderem ausgeführt, der Senat gehe in seiner Kostenschätzung vom September 2020 von Entschädigungskosten von 29 bis 39 Milliarden Euro aus und nehme an, dass Berlin bei einer Kreditfinanzierung aus dem Landeshaushalt etwa 6 bis 9 Milliarden Euro bezuschussen müsse. Hinzu kämen voraussichtlich die Grunderwerbsteuer und andere einmalige Kosten.

Einspruch gegen Äußerungen als unzulässig verworfen

Die Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" macht mit ihrem Einspruch und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geltend, dass die Argumente des Senats nicht plausibel und irreführend seien und gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen würden. Der Verfassungsgerichtshof hat den Einspruch als unzulässig verworfen. Dieser kann nach § 14 Nr. 7 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes - AbstG - nur gegen die in § 41 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AbstG aufgezählten Entscheidungen und Feststellungen erhoben werden. Dazu zählen weder die Unterlassung noch die Verpflichtung zur Richtigstellung von Äußerungen.

VerfGH: Keine Beeinflussung der Stimmberechtigen

Der Verfassungsgerichtshof hat auch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Dieser ist zwar zulässig, da ein Rechtsverstoß gerügt wird, der einem späteren Einspruch nach § 14 Nr. 7 VerfGHG i.V.m. § 41 Abs. 1 AbstG zum Erfolg verhelfen und noch vor der Abstimmung beseitigt werden kann. Der Antrag ist jedoch unbegründet. In Fortführung seiner Rechtsprechung erklärt der Verfassungsgerichtshof, dass die Grenze zur unzulässigen Einflussnahme des Senats im Vorfeld der Abstimmung erst dann überschritten ist, wenn nicht mehr die sachliche Information der Bürger, sondern die Beeinflussung der Stimmberechtigten in einer die Entscheidungsfreiheit missachtenden und gefährdenden Weise im Vordergrund steht. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VerfGH-Berlin_VerfGH-9621-und-VerfGH-96-A21_Angriffe-der-Initiative-Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen-gegen-die-amtliche-Mitteilung-ueber-den-Volksentscheid-erfolglos~N30700

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30700 Dokument-Nr. 30700

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.