wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 27.10.2008
VerfGH 86/08 -

Volksentscheid über den Flughafen Tempelhof muss nicht wiederholt werden

Abstimmungsverfahren war fehlerfrei

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Einspruch der ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. gegen die Feststellung des Scheiterns des Volksentscheides „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ zurückgewiesen.

Bei der Abstimmung am 27. April 2008 stimmten 529.880 Stimmberechtigte mit Ja. Damit wurde das notwendige Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten um 79.629 Stimmen verfehlt.

Gericht kann keine Fehler feststellen, die Auswirkung auf das Ergebnis gehabt hätten

Nach der Auffassung des Verfassungsgerichtshofs war das Abstimmungsverfahren nicht mit Fehlern behaftet, die sich auf das Ergebnis des Volksentscheids ausgewirkt haben können. Das Abgeordnetenhaus und der Senat haben weder gegen das Gebot der Sachlichkeit noch gegen den Grundsatz der Organtreue verstoßen. Ebenso war die Bildung der Abstimmungsbezirke nicht zu beanstanden. Die ferner gerügte Zuordnung der Abstimmungslokale im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konnte sich jedenfalls nicht entscheidend auf das Abstimmungsergebnis auswirken. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen wurde kein unzulässiger Einfluss auf den Volksentscheid ausgeübt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Berlin vom 28.10.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VerfGH-Berlin_VerfGH-8608_Volksentscheid-ueber-den-Flughafen-Tempelhof-muss-nicht-wiederholt-werden~N6904

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6904 Dokument-Nr. 6904

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.