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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Einspruch der ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. gegen die Feststellung des Scheiterns des Volksentscheides „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ zurückgewiesen.
Bei der Abstimmung am 27. April 2008 stimmten 529.880 Stimmberechtigte mit Ja. Damit wurde das notwendige Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten um 79.629 Stimmen verfehlt.
Nach der Auffassung des Verfassungsgerichtshofs war das Abstimmungsverfahren nicht mit Fehlern behaftet, die sich auf das Ergebnis des Volksentscheids ausgewirkt haben können. Das Abgeordnetenhaus und der Senat haben weder gegen das Gebot der Sachlichkeit noch gegen den Grundsatz der Organtreue verstoßen. Ebenso war die Bildung der Abstimmungsbezirke nicht zu beanstanden. Die ferner gerügte Zuordnung der Abstimmungslokale im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konnte sich jedenfalls nicht entscheidend auf das Abstimmungsergebnis auswirken. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen wurde kein unzulässiger Einfluss auf den Volksentscheid ausgeübt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Berlin vom 28.10.2008
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Dokument-Nr. 6904
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