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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat drei Verfassungsbeschwerden von Schulanfängern gegen die Ablehnung ihrer Aufnahme in die Staatliche Internationale Nelson-Mandela-Schule zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die dauerhaft in Berlin lebenden Beschwerdeführer begehren die Aufnahme in die erste Klassenstufe der Nelson-Mandela-Schule. Sie erhielten keine Plätze, weil die Zahl der dauer-haft in Berlin lebenden
Ihre Eilanträge vor den Verwaltungsgerichten hatten keinen Erfolg. Die Beschwerdeführer stützen den geltend gemachten Anspruch auf Aufnahme in die bilinguale (Deutsch/Englisch) Schule insbesondere darauf, dass ihre Geschwister bereits
Dieser Auffassung ist der Verfassungsgerichtshof nicht gefolgt. § 5 a Absatz 8 Satz 2 Aufnahme VO-SbP ist für die Entscheidung über die Schulaufnahme der Beschwerdeführer heranzuziehen. Die Regelung ist
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2019
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27318
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