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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) hat den Anträgen der ÖDP, der Piratenpartei, der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der Mieterschutzpartei auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der nach dem Landeswahlgesetz derzeit erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zu den Wahlen in Berlin am 26. September 2021 stattgegeben. Er stellt fest, dass die derzeitigen Regelungen des Landeswahlgesetzes verfassungswidrig sind.
Der Berliner Gesetzgeber hatte die erforderlichen Unterschriftenquoren mit Blick auf die Erschwernisse der persönlichen Kontaktaufnahme infolge der Corona-Beschränkungen bereits mit Gesetz vom 23. Februar 2021 um etwa 50 % gesenkt. Den antragstellenden
Das Recht der politischen
Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass den
Mit Blick auf die noch geringe Impfquote und die Gefahr durch Mutationen halten es die Verfassungsrichter*innen derzeit nicht für absehbar, dass sich das Infektionsgeschehen kurzfristig in dem Maße verbessert, dass Einschränkungen bei der Unterschriftensammlung nicht mehr zu erwarten sind. Die verbleibenden Alternativen des Unterschriftensammelns via Internet, insbesondere durch soziale Medien, sind deutlich weniger erfolgsversprechend. Aus diesem Grund geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass die Unterschriftenquoren derzeit erst bei einer Absenkung auf etwa 20 bis 30 % verfassungsgemäß sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin, ra-online (pm/ab)
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