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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Vergnügungssteuer als unzulässig zurückgewiesen.
Das Land Berlin erhebt für die Benutzung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit eine
Hiergegen hatte ein Berliner Unternehmen, das gewerbsmäßig Geldspielgeräte in Gaststätten aufstellt,
Der Verfassungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Steuererhöhung nicht geprüft. Es sei dem Beschwerdeführer zumutbar, vor der Anrufung des Verfassungsgerichtshofs die Auslegung und Anwendung der umstrittenen Vorschrift vor den Finanzgerichten zu klären.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin/ra-online
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