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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass das von mehr als 58.000 Bürgern unterzeichnete Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" zulässig ist und durchgeführt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof gab damit einem Einspruch der Vertreter des Volksbegehrens gegen die Entscheidung des Senats von Berlin statt, mit der das Volksbegehren als unzulässig abgelehnt worden ist.
Trägerin des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist eine Initiative des Landeselternausschusses
Mit dem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung des Senats ebenfalls aufgehoben und hierzu ausgeführt:
Ausgabenwirksame
Diesen Anforderungen genügt das Kita-Volksbegehren. Dem Volksgesetzgeber ist zwar jeder Eingriff in einen aktuellen
Entgegen der Auffassung des Senats und des Abgeordnetenhauses von
Diesem Verständnis der geänderten Verfassungsbestimmung des Art. 62 Abs. 2 VvB steht auch Bundesrecht nicht entgegen. Die landesverfassungsrechtliche Zulassung finanzwirksamer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2009
Quelle: ra-online, Verfassungsgerichtshof Berlin
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Dokument-Nr. 8575
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