wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2006
9 S 2317/05 und 9 S 2454/05 -

Verurteilter Mörder darf Apothekerberuf nicht mehr ausüben

Ein wegen Mordes rechtskräftig verurteilter Apotheker ist zur Ausübung des Apothekerberufs unwürdig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt und den Antrag eines Apothekers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg sowie dessen Beschwerde gegen den im Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss zurückgewiesen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die Approbation des Klägers widerrufen, nachdem dieser vom Landgericht Wiesbaden rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Diese Haftstrafe verbüßt der Kläger derzeit in einer Justizvollzugsanstalt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte er eine 73-jährige ehemalige Nonne, die Tante seiner geschiedenen Frau, geschlagen und erwürgt, da sie ihm nicht den Aufenthaltsort seines Sohnes nennen wollte. Das Regierungspräsidium hatte ihn aufgrund dieser Tat als „unwürdig zur Ausübung des Apothekerberufs“ angesehen und ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs dieser Entscheidung die Approbation entzogen. Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen und zudem den Antrag des Klägers auf Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheides abgelehnt.

Beide Rechtsmittel des Klägers hatten keinen Erfolg. Mit Beschluss vom 19.04.2006 hat der Verwaltungsgerichtshof zunächst die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen und damit die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Approbation bestätigt. Nach der Bundes-Apothekerordnung sei die Approbation zu widerrufen, wenn sich der Apotheker eines Verhaltens schuldig gemacht habe, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuver-lässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergebe. Der Kläger sei zur Ausübung dieses Berufes unwürdig, weil er infolge der von ihm begangenen Straftat nicht mehr das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötige Vertrauen der Öffentlichkeit genieße. Schutzziel dieser Unwürdigkeitsklausel sei das besonders wichtige Gemeinschaftsgut "Gesundheitsversorgung", welches das Ansehen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Apothekerberuf voraussetze und auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Grundgesetz gewährleistete Freiheit der Berufswahl rechtfertige. Das Vertrauen in die Seriösität der Apothekerschaft wäre in hohem Maße beeinträchtigt, wenn ein Apotheker trotz Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe weiterhin seinen Beruf ausüben könne. Denn die Bevölkerung erwarte von einem Apotheker, dass er auch außerhalb seines beruflichen Wirkungskreises kein vorsätzliches Tötungsdelikt begehe.

Mit weiterem Beschluss vom 28.04.2006 hat das Gericht auch den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das im Hauptsacheverfahren ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt. Es bestünden aus den im Eilverfahren dargelegten Gründen weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieses Urteils noch habe der Kläger sonstige Zulassungsgründe, insbesondere eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsache, hinreichend dargelegt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 08.05.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_9-S-231705-und-9-S-245405_Verurteilter-Moerder-darf-Apothekerberuf-nicht-mehr-ausueben.news2362.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2362 Dokument-Nr. 2362

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.