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Wer sich die Ideologie der Reichsbürgerbewegung zu Eigen macht und daher die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit die Rechtsordnung verneint, besitzt nicht die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit. Dies kann den Verlust der Pilotenlizenz zur Folge haben. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart die luftsicherheitsrechtliche
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Behörde. Der
Wer die Ideologie der Reichsbürgerbewegung in der Sache folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer verneint und damit die geltende Rechtsordnung, gebe nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Anlass zur Befürchtung, dass er aus den von ihm angeführten Gründen auch die die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistenden Vorschriften nicht strikt befolgen wird. Es komme dabei nicht darauf an, ob sich der Person der Übereinstimmung mit der Ideologie der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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