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Das offene Bekenntnis zum Nationalsozialismus begründet regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Denn in einem solchen Bekenntnis kommt eine kämpferisch-aggressive Haltung zum Ausdruck. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 wurde einem Mann vom Landratsamt Ostalbkreis die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über erlaubnisfreie Waffen sowie Munition verboten. Hintergrund dessen war, dass der Mann sich offen zum
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Prozesskostenhilfe sei nicht zu gewähren, da seine beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg habe. Die auf § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gestützte Untersagungsverfügung sei rechtmäßig.
Der Mann sei waffenrechtlich als
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs unterliege der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32630
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