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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei einseitigen Gehwegen die Schneeräumpflicht auf die direkten Anlieger des Gehwegs beschränkt werden darf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Nachdem eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kam und der Antragsteller die Antragsgegnerin erneut aufgefordert hatte, die gemeinsame Schneeräumpflicht mit ordnungsrechtlichen Mitteln durchzusetzen, fasste der Gemeinderat der Antragsgegnerin die Streupflichtsatzung neu und bestimmte nunmehr, dass allein die
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die angegriffene Satzungsbestimmung für wirksam. Es sei mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Antragsgegnerin von der ihr im Landesstraßengesetz eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht habe, auch den Anliegern der gegenüberliegenden Straßenseite teilweise die Reinigungs-, Räum- und
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 21853
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