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Es besteht für die freiwillige Übernahme von staats- und amtsanwaltschaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat kein Anspruch auf marktübliche Entlohnung. Der freiwillige Sitzungsdienst ist trotz separater Entlohnung Teil der Referendarausbildung. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechts-Referendar im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf weitergehende
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf marktübliche
Die freiwillige Übernahme von Sitzungsdiensten finde im Rahmen des Rechtsreferendariats mit der Folge statt, so der Verwaltungsgerichtshof, dass von einem auch diesen Dienst umfassenden einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen sei. Es sei zu beachten, dass durch den freiwilligen
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs sei nicht von entscheidender Bedeutung, dass das Land durch den freiwilligen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31806
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