wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2005
4 S 2222/03 -

Keine Beihilfe für Mittel gegen Haarausfall beim Mann

Der für das Beamtenrecht zuständige 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 10.3.2005 klargestellt, dass der erblich bedingte Haarausfall beim Mann als solcher keine Krankheit ist und daher kein Anspruch gegen den Dienstherrn auf Gewährung von Beihilfe für Gegenmittel besteht.

Der Kläger, ein Richter mittleren Alters, hat erblich bedingten Haarausfall. Er begehrt Beihilfe für das Mittel „Propecia“, das dem Haarausfall entgegen wirken soll. Das Verwaltungsgericht gab diesem Begehren vor allem deshalb statt, weil dieses Mittel ärztlich verordnet worden war. Der VGH hat nunmehr auf die Berufung des Landes Baden-Württemberg die Klage des Richters mit im Wesentlichen folgender Begründung abgewiesen:

Die Beihilfegewährung diene nicht der Beseitigung ästhetischer Einbußen, sondern der Heilung oder Linderung von Krankheiten. Unter Krankheit sei nur ein solcher Zustand des Körpers oder des Geistes zu verstehen, der „außerhalb der Bandbreite des Normalen“ liege. Der erblich bedingte Haarausfall beim Mann sei danach keine Krankheit, weil er - im Unterschied zum Haarausfall bei Frauen - weit verbreitet („geschlechtstypisch“) sei. Etwas anderes könne allenfalls dann gelten, wenn der Haarausfall nach der individuellen Befindlichkeit eines Mannes bei diesem ein krankhaftes psychisches Leiden zur Folge habe und das Gegenmittel geeignet sei, dem Haarausfall als der Ursache dieses Leidens entgegen zu wirken. Für eine derartige psychische Folgeerkrankung gebe es hier jedoch keine Anhaltspunkte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2005
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VGH-Baden-Wuerttemberg_4-S-222203_Keine-Beihilfe-fuer-Mittel-gegen-Haarausfall-beim-Mann~N777

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 777 Dokument-Nr. 777

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.