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Gehört zu einem Nachlass eine Wohnung, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall waren zwei Schwestern in ungeteilter
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Klägerin sei zur Zahlung der
Auch die
Es sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige über die Wohnung jederzeit verfügen kann oder sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufsucht. Eine tatsächliche Nutzung zu Wohnzwecken sei nicht notwendig. Ausreichend für das Innehaben einer Zweitwohnung sei grundsätzlich eine objektiv-rechtliche Nutzungsmöglichkeit.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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