wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2024
12 S 77/24 -

Anspruch auf einen Verfahrensbeistand bereits während der Altersfeststellung

Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands ergibt sich unmittelbar aus EU-Aufnahmerichtlinie

Der Verwaltungs­gerichts­hof (VGH) hat mit Beschluss vom 9. April 2024 die Beschwerde der Stadt Freiburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen, mit dem es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines potenziell unbegleiteten Minderjährigen gegen die Beendigung seiner vorläufigen Inobhutnahme nach erfolgter Altersfeststellung angeordnet hat.

Der Antragsteller gab nach seiner Einreise in das Bundesgebiet an, Asyl beantragen zu wollen. Daraufhin nahm ihn die Stadt Freiburg vorläufig in Obhut und brachte ihn in einer geeigneten Einrichtung unter, nachdem er angegeben hatte, minderjährig zu sein. Daran zweifelte das Jugendamt der Stadt Freiburg jedoch, weshalb zwei Bedienstete des Jugendamtes ein Altersfeststellungsverfahren durchführten. Diese kamen nach dem äußeren Eindruck und den Angaben des Antragstellers bei einer Befragung zu dem Ergebnis, dass er volljährig sei. Daraufhin beendete die Stadt Freiburg die vorläufige Inobhutnahme des Antragstellers mit. Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und stellte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Freiburg ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Stadt Freiburg an, weil der Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben würde. Die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme sei rechtsfehlerhaft, weil dem Antragsteller kein Verfahrensbeistand bestellt worden sei. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde macht die Stadt Freiburg geltend, eine Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands während der Altersfeststellung bestünde nicht. Das Jugendamt, das über das Alter und die damit verbundene vorläufige Inobhutnahme entscheide, wahre zugleich die Interessen des betroffenen Ausländers.

Kindeswohl gebietet Verfahrensbeistand bereits bei Altersfeststellung

Die Beschwerde blieb vor dem VGH erfolglos. Die Einwände der Stadt Freiburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts seien nicht begründet. Die Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands ergäben sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie. Die gelte für alle Fälle, bei denen ein Asylgesuch im Raum stehe und in denen der betroffene unbegleitete Ausländer vertretbar behaupte, er sei minderjährig und dies nicht offensichtlich ausgeschlossen sei. Dies diene der Wahrung des Kindeswohls, zu dessen vorrangiger Berücksichtigung Gesetzgeber und Behörden verpflichtet seien. Die Altersfeststellung sei insbesondere für eine kindgerechte Unterbringung entscheidend. Nur wenn der potenziell Minderjährige bereits bei der Altersfeststellung in der Lage sei, dem Verfahren zu folgen und seine Belange geltend zu machen, sei das Kindeswohl hinreichend gewahrt. Zudem müsse gesichert sein, dass der potenziell Minderjährige sich gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme zur Wehr setzen und gerichtlichen (vorläufigen) Rechtsschutz beantragen könne, wenn gerade die Minderjährigkeit umstritten sei. Der deutsche Gesetzgeber habe diese unionsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls nicht umgesetzt, weshalb die Richtlinie unmittelbar anwendbar sei. Insbesondere sei eine Vertretung des Minderjährigen durch das Jugendamt, das selbst für die Altersfeststellung zuständig sei, nicht geeignet, sicherzustellen, dass die Interessen des (möglicherweise) Minderjährigen hinreichend gewahrt würden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_12-S-7724_Anspruch-auf-einen-Verfahrensbeistand-bereits-waehrend-der-Altersfeststellung.news33919.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33919 Dokument-Nr. 33919

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.