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Die Ablehnung einer Haltestelle Istanbul in der Genehmigung einer Buslinie von Deutschland in die Türkei ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und damit der Berufung eines deutschen Omnibusunternehmens gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.
Das Omnibusunternehmen (Klägerin) des zugrunde liegenden Falls erhielt - ebenso wie ihre türkische Kooperationspartnerin - vom Regierungspräsidium Karlsruhe die
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält die streitige Regelung für ein unbedingtes Verbot, in Istanbul eine Haltestelle einzurichten. Ein solches Verbot sei schon deshalb unzulässig, weil der Ort, auf den es sich beziehe, nicht der deutschen Hoheitsgewalt unterliege. So habe in der Berufungsverhandlung Einigkeit bestanden, dass ein Anhalten der Busse in Istanbul nicht verboten werden könne. Zudem liege eine der türkischen Kooperationspartnerin erteilte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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