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Das Verfahren über die Klage des Vereins "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland" (HAMC Borderland) in Pforzheim gegen das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot dieses Vereins wird bis zum Abschluss anhängiger Strafverfahren ausgesetzt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall stellte das Innenministerium Baden-Württemberg mit Verfügung vom 6. Juni 2011 fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins "Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland" (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim den Strafgesetzen zuwiderliefen. Der Verein wurde verboten und aufgelöst; das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen.
Gegen die Verfügung hat der Verein Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Seinen Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Verbots lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 9. Januar 2012 ab. Das Klageverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof nunmehr bis zum Abschluss eines beim Landgericht Traunstein anhängigen Strafverfahrens und eines bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geführten Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.
Beide Strafverfahren beträfen auch Mitglieder des Klägers. In diesen Strafverfahren seien weitere Erkenntnisse darüber zu erwarten, ob Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen. Sie könnten erheblichen Einfluss auf die Feststellungen des Sachverhalts im Klageverfahren über das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 14049
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