wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.02.2022
2 K 1052/19 -

Keine Übernahme als Berufssoldat wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1

Fehlende Einsatz- und Ver­wendungs­fähigkeit als Kampf­mittel­abwehr­feldwebel bzw. Feuerwerker

Die Übernahme eines Kampf­mittel­abwehr­feldwebels bzw. Feuerwerkers als Berufssoldat kommt nicht in Betracht, wenn eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 vorliegt. In diesem Fall liegt keine Einsatz- und Ver­wendungs­fähigkeit vor. Dies hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 beantragte ein im Saarland stationierter Soldat auf Zeit die Übernahme als Berufssoldat. Der Soldat verfügte über eine Ausbildung zur Kampfmittelbeseitigung und war als Feuerwerker eingesetzt. Der Übernahmeantrag wurde abgelehnt, weil bei dem Soldaten im Jahr 2014 eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert wurde. Der Dienstherr sah die Einsatz- und Verwendungsfähigkeit des Soldaten als nicht gegeben an. Gegen die Ablehnung richtete sich schließlich die Klage des Soldaten.

Fehlende körperliche Eignung für Übernahme als Berufssoldat

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschied gegen den Kläger. Die Voraussetzungen für die Übernahme als Berufssoldat sei nicht gegeben, da der Kläger die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche körperliche Eignung nicht besitze. Die Tätigkeit eines Kampfmittelbeseitigungsfeldwebels oder Feuerwerkers sei verbunden mit einem Einsatz bei extremen Klimaverhältnissen und akuten Gefahrenlagen im In- und Ausland unter den Bedingungen des Tragens typischer Schutzausrüstungen, enormer Flüssigkeitsverluste, unregelmäßiger Zuführung von Nährstoffen, Versorgungsproblemen betreffend Medikamente sowie hoher physischer und psychischer Belastungen infolge von Gefechtssituationen mit Lärmbelästigung. Für einen Soldaten, der auf die regelmäßige Gabe von kühl zu lagernden Insulin angewiesen ist, sei ein solcher Einsatz weder möglich noch zumutbar. Der Kläger erfülle damit nicht die gesundheitlichen Anforderungen für die Tätigkeit eines Kampfmittelbeseitigungsfeldwebels oder Feuerwerkers.

Fehlender Einsatz in der Kampfmittelbeseitigung unerheblich

Für unerheblich hielt das Verwaltungsgericht den Umstand, dass der Kläger derzeit nicht in der Kampfmittelbeseitigung eingesetzt werde, sondern als Feuerwerker im Bereich der Munitionstechnik. Denn die körperlichen Anforderungen dürfen sich nicht allein auf den aktuellen Dienstposten beziehen, sondern müssen sich auf die gesamte Verwendungsbreite der Ausbildung beziehen. Zudem können einem Soldaten ungeachtet seines Dienstgrades grundsätzlich alle Aufgaben übertragen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-des-Saarlandes_2-K-105219_Keine-Uebernahme-als-Berufssoldat-wegen-Erkrankung-an-Diabetes-mellitus-Typ-1~N31690

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31690 Dokument-Nr. 31690

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.