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Das Verwaltungsgericht Würzburg hat zur Frage der Dauer des Genesenenstatus nach einer überstandenen Corona-Infektion und dabei die neue Rechtslage vom 19. März 2022 berücksichtigt.
Im Verfahren W 8 E 22.456 hatte sich ein ungeimpfter, jedoch von einer Corona-Infektion genesener Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verkürzung des
Der Verkürzung des
Am 19. März 2022 trat jedoch eine weitere Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Kraft, mit der die umstrittene Regelung aufgehoben wurde. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen des
Für die Entscheidung des Gerichtes kam es alleine auf diese neuere Rechtslage an:
Das Verwaltungsgericht Würzburg sah in seinem Beschluss vom 25. März 2022 keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelung im Infektionsschutzgesetz zu zweifeln. Soweit die frühere Regelung zum
Auch wenn das fachliche Meinungsbild zur Dauer der Immunantwort auf eine vorangegangene Corona-Infektion nicht einheitlich sei, komme dem Gesetzgeber bei einer solchen Regelung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Dieser sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Würzburg bei der Verkürzung des
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31596
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