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Hat ein Amtsgericht einem Autofahrer die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1 Promille entzogen, so rechtfertigt dies im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis allein nicht die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Vielmehr muss entweder eine wiederholte Trunkenheitsfahrt oder eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 Promille vorliegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 wurde einem Autofahrer von einem Amtsgericht die
Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied, dass dem Autofahrer ein Anspruch auf
Das Verwaltungsgericht erteilte dem Autofahrer aber dennoch nicht vorläufig die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19130
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