kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass die Adler Modemärkt weiterhin von ihr selbst vertriebenen Textilien und auch Textilien fremder Hersteller bzw. Händler sammeln darf. Die praktizierte Annahme von Alttextilien ist unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung zu billigen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ähnlich wie andere Modemärkte und Textilfirmen ein umfassendes Rücknahmesystem für Alttextilien. Gegen Gewährung einer Gutschrift auf den nächsten Einkauf können Kunden in den Filialen der Adler Modemärkte AG Altkleider zurückgeben, die dann von spezialisierten Firmen sortiert und weiter verwertet werden. Diese Systeme, die auf dem Grundsatz der Produktverantwortung beruhen, stehen in Konkurrenz zu der Abfallentsorgung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und gewerbliche und gemeinnützige Sammler.
Im vorliegenden Verfahren ging es um die Überprüfung eines Bescheids des Bayerischen Landesamts für Umwelt, in welchem der Klägerin die Sammlung von selbst hergestellten oder selbst vertriebenen Altkleidern zugesagt wurde.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat jetzt die von der Klägerin in ihren Modemärkten praktizierte Annahme von Alttextilien unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung gebilligt. Die Klägerin darf demnach neben den von ihr selbst vertriebenen Textilien auch Textilien fremder Hersteller bzw. Händler sammeln.
Das Verwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Sammlung von Altkleidern, wie sie von der Klägerin praktiziert wird, unter das Regime des Abfallrechts fällt und dass die Produktverantwortung so weit reicht, dass auch Alttextilien anderer Hersteller und Händler zurückgenommen werden können und das Landesamt für Umwelt zu einer entsprechenden Feststellung verpflichtet. Die Klägerin kann damit im gesamten Bundesgebiet ihre Sammlung von Alttextilien fortsetzen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Wuerzburg_W-4-K-131015_Adler-Modemaerkte-duerfen-weiterhin-Altkleider-sammeln~N20609
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20609
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.