wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil
6 K 1560/18.WI -

Hessische Grundschülerin hat keinen Anspruch auf Kurdisch-Unterricht

Kein verfassungs­rechtliches Gebot zur Organisation von herkunfts­sprachlichem Unterricht

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass eine hessische Grundschülerin keinen Anspruch auf Unterrichtung in dem kurdischen Dialekt "Kurmanci" hat.

Die Grundschülerin des zugrunde liegenden Streitfalls, deren Eltern deutsche Staatsangehörige mit kurdischen Wurzeln sind, berief sich unter anderem auf das Gleichheitsgebot: An hessischen Schulen würden auch Türkisch, Arabisch, Polnisch, Serbisch und weitere Sprachen vornehmlich aus Gastarbeiterländern unterrichtet. Weil den Kurden ein eigener Staat vorenthalten werde, würden sie nicht als eigenständiges Volk mit eigener Sprache wahrgenommen. Die hessischen Schulen hätten einen Bildungsauftrag zu erfüllen, zu dem auch die Vermittlung von Herkunftssprachen gehöre.

Herkunftssprachlicher Unterricht nach Änderung des hessischen Schulgesetzes 1999 ein Auslaufmodell

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage mit der Begründung ab, dass es im Ermessen der Schulverwaltung stehe, das Bildungsangebot im Rahmen begrenzter Ressourcen zu organisieren. Derzeit werde herkunftssprachlicher Unterricht an den Grundschulen in den ersten beiden Jahrgangsstufen in ein bis zwei Wochenstunden erteilt. Der herkunftssprachliche Unterricht sei nach einer Änderung des hessischen Schulgesetzes 1999 aber ein Auslaufmodell und werde mit dem Ausscheiden von Lehrkräften nach und nach von der staatlichen Verantwortung in die Verantwortung der Herkunftsländer überführt. Eine Ungleichbehandlung mit Kindern aus Gastarbeiterländern sei dementsprechend nicht erkennbar, weil das Land Hessen gerade keine neuen Lehrkräfte in diesen Bereichen einstelle. Ein verfassungsrechtliches Gebot, herkunftssprachlichen Unterricht zu organisieren, bestehe nicht. Kurden seien auch keine nationale Minderheit, die nach dem Völkerrecht besonderen Schutz in Deutschland verdiene. Auch aus dem Recht der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich kein Anspruch auf die Schaffung von Unterrichtskapazitäten ableiten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Wiesbaden_6-K-156018WI_Hessische-Grundschuelerin-hat-keinen-Anspruch-auf-Kurdisch-Unterricht.news27155.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27155 Dokument-Nr. 27155

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.