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Der frühere Bürgermeister einer Verbandsgemeinde ist dieser gegenüber nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Mit einer Klage machte die
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage abgewiesen. Der
Weiter sei der Beklagte davon ausgegangen, dass die Beauftragung von Maklern dem Willen der Gemeindevertretung entsprochen habe und die Beauftragung von Maklern von dem Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2004, der die Festlegung von Grundstückskaufpreisen und die Abgeltung von „ggfs. anfallenden Vermittlungsgebühren“ mit dem Kaufpreis beinhaltete, umfasst gewesen sei. Die Beschlussvorlage sei von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entworfen worden, um das Handeln der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32340
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