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Der Antrag eines nicht berücksichtigten Bewerbers für das Amt des Präsidenten der Landespolizeidirektion auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gegen die getroffene Auswahlentscheidung ist abzulehnen, sofern die Auswahlkriterien nicht von dem Bewerber erfüllt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar.
In dem vorzuliegenden Fall wählte das Thüringer Innenministerium Ende Juni für das im Zuge der Polizeistrukturreform zum 01.07.2012 neu geschaffene Führungsamt einen dem bayerischen
Der im Dienst der Bundespolizei stehende Antragsteller wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass er nicht über die geforderte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Weimar/ra-online
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Dokument-Nr. 14323
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