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Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Eilantrag eines erfolglosen Bewerbers für das Amt des Präsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts gegen die vom Thüringer Justizministerium getroffene Auswahlentscheidung abgelehnt. Die Stelle war nach dem Ausscheiden des bisherigen Präsidenten zum 1. Januar 2005 freigeworden.
Eine im Februar 2005 getroffene erste Auswahlentscheidung war vor dem Verwaltungsgericht Weimar erfolgreich angefochten worden, woraufhin es zu einem neuen Auswahlverfahren kam. Das Verwaltungsgericht stellte nunmehr fest, dass das neue Auswahlverfahren rechtmäßig durchgeführt wurde. Der bei der Beförderungsauswahl zu beachtende Grundsatz der Bestenauslese sei bei der Bewertung der Leistung und Eignung der Bewerber in nicht zu beanstandender Weise eingehalten worden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Weimar vom 02.08.2006
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Dokument-Nr. 2833
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