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Kosten in Höhe von 2.331,- EUR für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2020 stellten Polizeibeamte des beklagten Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein
Das VG hat den streitgegenständlichen
Im vorliegenden Einzelfall wären bei einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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