wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 04.08.2014
6 K 883/14.TR -

Kein Anspruch auf Neuberechnung der Abiturnote

Angewendete Berechnungsformel ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass einem Abiturient keinen Anspruch auf Neuberechnung seiner Abiturnote zusteht. Das Gericht erklärte die angewendete Berechnungsformel für rechtmäßig.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hat im Frühjahr die Abiturprüfung mit der Gesamtnote 1,6 abgeschlossen. Gegen dieses Zeugnis erhob er nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren Klage bei dem Verwaltungsgericht Trier. Das Gericht hatte bereits mit Beschluss vom 6. Juni 6 den zuvor begehrten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes abgelehnt. Der Kläger ist der Auffassung, dass der Berechnungsmodus zur Ermittlung der Note rechtswidrig sei. Obwohl er keine freiwillige Facharbeit geschrieben habe, sei die von ihm im "Qualifikationsbereich" erreichte Gesamtpunktzahl durch 44 geteilt worden, obwohl er nur 43 Einzelleistungen eingebracht habe. Das habe zur Folge, dass sich die Nichterbringung einer freiwilligen Leistung für ihn rechnerisch nachteilig niedergeschlagen habe.

Verletzung des Gleichheitsgebotes bei der Berechnung der Abiturnote nicht erkennbar

Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier entschieden, dass die Note im Abiturzeugnis in zulässiger Weise berechnet worden sei. Die angegriffene Regelung in der Abiturprüfungsordnung sei nicht zu beanstanden. Ein Schüler, der keine Facharbeit erstellt habe, erhalte in der Qualifikationsphase auch insoweit keine Punkte. Dadurch, dass die zusätzliche Leistung einer freiwilligen Facharbeit in Form von zusätzlichen Punkten auch belohnt werden sollte, während es sich für diejenigen, die zeitaufwendige Erstellung einer zusätzlichen Arbeit scheuten, neutral auswirke , liege eine bewusste Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte vor. Eine Verletzung des Gleichheitsgebotes sei daher nicht erkennbar. Auch die angewendete Berechnungsformel sei rechtmäßig und insbesondere, als mathematische Berechnungsformel, nicht auslegungsfähig.

Kläger hätte auch unter Anwendung der früheren Prüfungsordnung keine bessere Note erzielt

Selbst für den Fall, dass man von einer Gesamtnichtigkeit der im Streit stehenden Abiturprüfungsordnung ausgehen wollte und daher die vorherige Prüfungsordnung anzuwenden sei, könne der Kläger ohne Facharbeit keinen bessere Abiturdurchschnitt erzielen, da er auch nach der vorherigen Prüfungsordnung einen Notendurchschnitt von 1,6 erzielt hätte. Im Fall des Klägers habe sich die Änderung daher nicht ausgewirkt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Trier_6-K-88314TR_Kein-Anspruch-auf-Neuberechnung-der-Abiturnote.news18793.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18793 Dokument-Nr. 18793

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.