wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 30.08.2005
5 L 835/05.TR -

Bau eines Krematoriums stellt keinen Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme dar

Krematorium in Hermeskeil darf gebaut werden - Verwaltungsgericht Trier weist Eilanträge von Nachbarn zurück

Mit Beschlüssen vom 30. August 2005 hat das Verwaltungsgericht Trier die Eilanträge zweier Antragsteller, die sich gegen den Bau eines Krematoriums zur Wehr setzen, abgelehnt. Beide Antragsteller sind als Grundstückseigentümer in einem Industriegebiet in Hermeskeil Nachbarn des geplanten Krematoriums.

Nach Auffassung des Gerichts sind die Rechte der Antragsteller nicht verletzt, ein Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht erkennbar. Dabei muss, so die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts, beachtet werden, dass ein Krematorium gerade wegen der mit dem Betrieb einer solchen Anlage verbundenen Immissionsbelastungen in einem Industriegebiet anzusiedeln sei. Aufgrund der Ausgestaltung der Baugenehmigung seien für die Antragssteller auch keine unzumutbaren Immissionen zu befürchten.

Eine unzumutbare Beeinträchtigung durch vorbeifahrende Leichenwagen sei schon deshalb nicht erkennbar, weil die Zuwegung zum Krematorium über eine andere Straße erfolge als die der Antragsteller. Auch entstehe aufgrund der schlichten Ausführung des Gebäudes und der vorgesehenen Begrünung mit hoch wachsenden Bäumen und Sträuchern keine visuelle Belastung der Antragsteller durch den Blick auf die Einäscherungsanlage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2005
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier_5-L-83505TR_Bau-eines-Krematoriums-stellt-keinen-Verstoss-gegen-das-baurechtliche-Gebot-der-Ruecksichtnahme-dar~N931

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 931 Dokument-Nr. 931

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.