wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 13.02.2007
5 K 853/06.TR und 5 K 1047/06.TR -

Keine weiteren Herrenclubs in einem Gewerbegebiet

Die Nutzungsänderung eines Wohnhauses und Wellnesszentrums in einen sogenannten Herrenclub, in dem Räume für Prostituierte bereitgehalten werden sollen, ist in einem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

Den Entscheidungen lagen zwei Klagen des Betreibers des geplanten Clubs zugrunde, der zum einen die vom Landkreis Trier Saarburg verfügte Zurückstellung einer Entscheidung über seinen Bauantrag für die Dauer eines Jahres, längstens bis 05. Oktober 2007 nicht hinnehmen und der zum anderen die Verpflichtung des beklagten Landkreises zur Erteilung der von ihm begehrten Baugenehmigung im Wege der Untätigkeitsklage erstreiten wollte. Der beklagte Landkreis hatte die Zurückstellung ausgesprochen, nachdem die Verbandsversammlung des in den gerichtlichen Verfahren beigeladenen Zweckverbands Wirtschaftsförderung im Trierer Tal beschlossen hatte, den maßgeblichen Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, im genannten Bereich die Errichtung bordellartiger Betriebe auszuschließen. Der Kläger führte zur Begründung seiner Klagen aus, die von dem Beigeladenen eingeleitete Änderungsplanung sei mangels eines konkreten Planungskonzepts rechtswidrig. Vielmehr handele es sich um eine unzulässige Negativplanung, weil ausschließlich Betriebe ähnlich des von ihm geplanten verhindert werden sollten.

Die Richter der 5. Kammer schlossen sich dieser Argumentation nicht an.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führten sie aus, zum Zeitpunkt der Zurückstellung des Baugesuchs habe eine hinreichend konkretisierte Planung vorgelegen, deren Zielsetzung sich nicht darin erschöpfe, lediglich einzelne Vorhaben auszuschließen. Das Vorhaben des Klägers sei nicht alleiniger Anlass für die Planungsänderung gewesen. Vielmehr hätten weitere Anträge für bordellartige Betriebe vorgelegen. Ziel der Planungsänderung sei daher die Verhinderung einer weiteren Konzentration von Prostitutionsbetrieben und der damit einhergehenden städtebaulichen Fehlentwicklung (sog. „Trading-Down-Effekt") im genannten Gewerbegebiet. Von einer rein auf die Absichten des Klägers fixierten Verhinderungsplanung könne deshalb keine Rede sein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/07 des VG Trier vom 06.03.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier_5-K-85306TR-und-5-K-104706TR_Keine-weiteren-Herrenclubs-in-einem-Gewerbegebiet~N4124

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4124 Dokument-Nr. 4124

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.