wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 22.09.2021
5 K 760/21.TR -

Klage gegen Baugenehmigung für Kirchenumbau erfolglos

VG Trier zur Baugenehmigung für den Umbau der Kirche Maria Königin

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage gegen die von der der Stadt Trier erteilte Baugenehmigung für den Umbau und die Umnutzung der ehemaligen Kirche Maria Königin in Trier-Pallien zu einem Wohnhaus mit siebzehn Wohnungen abgewiesen.

Die im gerichtlichen Verfahren beigeladene Projektgesellschaft plant den Umbau sowie die Umnutzung der ehemaligen Kirche, die 1957/58 nach den Plänen eines Trierer Architekten errichtet wurde und in der Liste der Kulturdenkmäler eingetragen ist. Hierzu beantragte sie die erforderliche Baugenehmigung, die die beklagte Stadt im Juni 2020 zunächst unter Abweichungen von mehreren in der Landesbauordnung vorgesehenen brandschutzrechtlichen Anforderungen im Wege des vereinfachten Genehmigungsverfahrens erteilte. Hiergegen haben die Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks Widerspruch erhoben und einen erfolgreichen Eilantrag gestellt..

Kläger geben unzumutbare nachbarschaftliche Bedingungen an

Da eine Entscheidung über den Widerspruch bislang nicht erfolgte, haben die Kläger im März 2021 Klage gegen die Baugenehmigung erhoben, die sie auf die inzwischen ergangenen drei Nachtragsgenehmigungen, wonach unter anderem die Abweichungen von den brandschutzrechtlichen Anforderungen entfallen sind, ausgedehnt haben. Zur Begründung machen sie im Wesentlichen geltend, das Vorhaben stelle sich als rücksichtlos dar, da der gebotene Grenzabstand unterschritten werde, das Vorhaben eine erdrückende Wirkung habe, in unzumutbarer Weise Einsicht in ihre Räumlichkeiten ermögliche und die Erschließungssituation unzumutbar verschlechtere.

Kein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften

Das VG hat die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Baugenehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vorschriften, auf die es im vorliegenden Verfahren alleine ankomme. Ein etwaiger Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften sei von vornherein unbeachtlich, da die Baugenehmigung insoweit keine Regelung treffe. Die Behörde prüfe im vereinfachten Genehmigungsverfahren - wie hier - nämlich nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bestimmungen des Baugesetzbuches, den örtlichen Bauvorschriften, den Vorschriften über Werbeanlagen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, mit Ausnahme der sonstigen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, sodass auf Bauordnungsrecht beruhende Nachbarrechte durch die Baugenehmigung nicht verletzt sein könnten.

Auch keine Verletzung des drittschützenden planungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme

Auf eine Verletzung des drittschützenden planungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme könnten die Kläger sich ebenfalls nicht berufen. Durch das Vorhaben werde sich weder die Erschließungssituation unzumutbar verschlechtern, noch werde das Vorhaben unzumutbare Einsichtmöglichkeiten in das Grundstück der Kläger eröffnen. Schließlich entfalte das Vorhaben auch keine unzumutbar erdrückende Wirkung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Trier_5-K-76021TR_Klage-gegen-Baugenehmigung-fuer-Kirchenumbau-erfolglos.news30951.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30951 Dokument-Nr. 30951

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.