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Auch nach Inkrafttreten der neuen europarechtlichen Regelungen zum August 2009 darf derzeit Perlwein aus italienischen IGT-Weinen in Deutschland hergestellt und als Vino frizzante IGT in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Trier einer in Trier ansässigen Firma Recht gegeben, die in Italien Tafelwein unterschiedlicher Rebsorten und Herkunft mit der Angabe IGT gekauft hat, um diese in Deutschland zu verschneiden, zu
Dieser Auffassung vermochten sich die Richter der 5. Kammer so nicht anzuschließen. Zwar treffe es zu, dass ein eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ ra-online
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